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   BGH, 05.05.1980 - NotZ 5/80   

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https://dejure.org/1980,6290
BGH, 05.05.1980 - NotZ 5/80 (https://dejure.org/1980,6290)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1980 - NotZ 5/80 (https://dejure.org/1980,6290)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1980 - NotZ 5/80 (https://dejure.org/1980,6290)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • DNotZ 1980, 701
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 5/78

    Errichtung neuer Notarstellen

    Auszug aus BGH, 05.05.1980 - NotZ 5/80
    Diese Übung befindet sich im Einklang mit den vom Senat in BGHZ 67, 348 und 73, 54 für die Errichtung neuer Nurnotarstellen entwickelten Grundsätzen.

    Die leichte Rückläufigkeit der Geschäftszahlen 1979 zeigt auch nicht etwa, daß das Jahr 1978, das Jahr vor der Errichtung der neuen Notarstelle, ein Jahr mit außergewöhnlich hohem Geschäftsanfall gewesen wäre (BGHZ 73, 54, 59/60).

  • BGH, 22.10.1979 - NotZ 3/79

    Ermessen der Landesjustizverwaltung bei der Errichtung neuer Notarstellen -

    Auszug aus BGH, 05.05.1980 - NotZ 5/80
    Der Senat hatte sich bereits in seinem Beschluß vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79 = DNotZ 1980, 177 mit der Übung des Antragsgegners bei der Errichtung neuer Nurnotarstellen zu befassen, wie sie auch dem vorliegenden Fall zugrunde liegt.

    Eine Ermessensausübung, die - wie die des Antragsgegners - bei der Bedürfnisprüfung auf die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse abstellt, muß aber auch vorliegende besondere Umstände mit in ihre Erwägungen einbeziehen (Senatsbeschluß DNotZ 1980, 177).

  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 5/76

    Notwendigkeit neuer Notarstellen

    Auszug aus BGH, 05.05.1980 - NotZ 5/80
    Diese Übung befindet sich im Einklang mit den vom Senat in BGHZ 67, 348 und 73, 54 für die Errichtung neuer Nurnotarstellen entwickelten Grundsätzen.
  • BGH, 08.05.1978 - AnwSt (R) 3/78

    Hauptverhandlung vor dem Ehrengericht trotz Ausbleibens des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 05.05.1980 - NotZ 5/80
    Selbst wenn die Grundsätze, die der Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs zum Recht des Rechtsanwalts auf Anwesenheit in einer Hauptverhandlung gem. § 134 BRAO entwickelt hat, hier anzuwenden wären (vgl. BGHSt 28, 35 [BGH 08.05.1978 - AnwSt R 3/78] = NJW 1978, 2403), könnte dem Gesuch des Antragstellers auf Vertagung nicht entsprochen werden.
  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 9/76

    Engerer räumlicher Amtsbereich des Notars

    Auszug aus BGH, 05.05.1980 - NotZ 5/80
    Dazu ist er kraft der ihm zustehenden Organisationshoheit befugt (BGHZ 66, 261, 263; 67, 300, 303).
  • BGH, 05.04.1976 - NotZ 10/75

    Engerer räumlicher Amtsbereich des Notars

    Auszug aus BGH, 05.05.1980 - NotZ 5/80
    Dazu ist er kraft der ihm zustehenden Organisationshoheit befugt (BGHZ 66, 261, 263; 67, 300, 303).
  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 7/82

    Klage gegen die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leverkusen - Vornahme

    Dabei ist zu beachten, daß nicht so viele Notarstellen geschaffen werden, wie gerade noch lebensfähig sind (BGHZ 67, 348, 353; 73, 54, 57; Beschluß vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79 = BNotZ 1980, 177; vgl. auch Beschluß vom 5. Mai 1980 - NotZ 5/80 = BNotZ 1980, 701).

    Dieser Ausgangspunkt der Bedürfnisprüfung ist nicht zu beanstanden; denn die Anknüpfung an den durchschnittlichen Geschäftsanfall nach einer Richtzahl von 1.800 beruht auf einer durch langjährige Erfahrung gesicherten Erkenntnis (Senatsbeschlüsse DNotZ 1980, 177; 1980, 701).

    Richtig ist indessen, daß eine auf die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse ausgerichtete Bedürfnisprüfung - wie sie der Antragsgegner vornimmt - auch etwaige besondere Umstände berücksichtigen muß (Senatsbeschlüsse DNotZ 1980, 177; 1980, 701).

  • BGH, 17.01.1983 - NotZ 19/82

    Erfordernis der Ableistung eines dreijährigen Notarassessordienstes - Recht des

    Den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege ist angesichts der Zahl der in Düsseldorf amtierenden Notare und ihrer Geschäftsbelastung auch unter dem gegenwärtigen Zustand noch genügt (vgl. hierzu BGHZ 67, 348; 73, 54; Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79 = DNotZ 1980, 177 und vom 5. Mai 1980 - NotZ 5/80 = DNotZ 1980, 701).
  • BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 7/81

    Rechtsmittel

    Dann darf in Abwesenheit des Betroffenen verhandelt werden (BGH a.a.O.; Senatsbeschluß vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 32/80; Beschluß des Notarsenats des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 1980 - NotZ 5/80).
  • BGH, 11.05.1981 - AnwZ (B) 32/80

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Die Vorlage dieses Attestes erfüllt nicht die Voraussetzungen, die an einen Antrag auf Terminsverlegung zu stellen sind (vgl. BGHSt 28, 35 [BGH 08.05.1978 - AnwSt R 3/78] sowie die Entscheidungen des Notarsenats des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 1978 - NotZ 3/78 = DNotZ 1979, 373, 374 und vom 5. Mai 1980 - NotZ 5/80 -), insoweit in DNotZ 1980, 701 nicht abgedruckt.
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